• Hitzefrei für Arbeitnehmer?

    Date: 2010.08.19 | Category: Allgemein | Tags: ,

    Der Sommer 2010 hatte es in sich. Sämtliche Hitze-Rekorde seit Beginn der Wetteraufzeichungen wurden geschlagen. Über mehrere Wochen hinweg hatten wir Temperaturen von über 30 Grad. Während die Schüler von Hitzefrei profitieren konnten, mussten Arbeitnehmer in ihren Büros und Werkstätten schwitzen.

    Gemäß Gesetzt ist der Arbeitgeber in der Pflicht, für ein angemessenes Arbeitsklima zu sorgen. Aber was tun, wenn die zu hohen Temperaturen auf bauliche Mängel des Gebäudes zurückzuführen sind? Was viele nicht wissen: Arbeitsrechtlich ist geregelt, dass die Vermieter des Gebäudes verpflichtet sind, Abhilfe zu schaffen. Egal ob Einbau eines Sonnenschutzes oder die Investition in eine neue Lüftungsanlage – rechtlich gesehen liegt die Verantwortung für bauliche Mängel bei dem Vermieter des Gebäudes, nicht bei dem Mieter. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Arbeitnehmer komplett von seiner Pflicht entbunden ist. Dieser sollte mit zusätzlichen Maßnahmen für ein angemessenes Raumklima sorgen. Tut er dies nicht, dürfen Arbeitnehmer sogar ihre Arbeit niederlegen. Dass es zu diesem Extremfall in den meisten Firmen nicht kommt liegt wohl vor allem daran, dass die Arbeitnehmer möglich Sanktionen wie Abmahnungen oder der Jobverlust fürchten. Trotzdem sollten es im Interesse des Arbeitgeber sein, für Abhilfe sorgen, um den Arbeitprozess nicht zu gefährden.