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Goodby Raucherpause
Und wieder geht es den Rauchern an den Kragen. An das Rauchverbot in Kneipen und Restaurants haben sich die meisten bereits gewöhnt. Jetzt greift das Gesetzt auch in den Arbeitsalltag ein und beschließt, dass Rauchen nicht als Arbeitszeit gilt, wie etwa der Gang zur Toilette.
Ausgangspunkt war ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das den Mitarbeitern der Stadt Köln den Anspruch auf Zigarettenpause untersagte. Die Klage eines Mitarbeiters wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Begründung liegt in dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgesetz. Denn Raucher besitzen – genauso wie Nicht-Raucher – laut Arbeitsrecht eine Anwesenheitspflicht in Ihrer Kernarbeitszeit. Diese Pflicht wird durch die Zigarettenpause verletzt.
Rechtsanwälte sind sich unsicher, ob die Entscheidung sich auch außerhalb von NRW durchsetzten wird. Es bleibt abzuwarten, wie viele Mitarbeiter klagen und wie groß die Empörung bei der Rauchergemeinde ist. Die Stadt Köln hofft auf eine breite Zustimmung in der Bevölkerung und betont die positiven Effekte im Bezug auf Nichtraucher-Schutz und Rauchentwöhnung.
Stellt sich nur noch die Frage, wie lange der Gang zum Kaffeeautomaten noch legal ist…
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